Sie sorgen für Menschen wir für Ihre gesunde Finanzstruktur. Gewerblich oder freiberuflich? Wir wissen, wie man den steuerlichen Dekubitus verhindert – und beraten Sie auch konkret im Alltag. Für ambulante Pflegeeinrichtungen gibt es bei der Steuerlast große Unterschiede – je nach Rechtsform, Vertragsgestaltung, Patienten- und Mitarbeiterstruktur.
Strategische Beratung ist wichtig, schließlich gibt es für ambulante Pflegedienste im Steuerbereich viele Stellschrauben. Wir unterstützen Sie bei allen geschäftlichen Richtungsentscheidungen mit den entscheidenden Informationen zu Buchführungsaufwand, Haftungsrisiken und ähnlichem mehr. Damit Sie den geschäftlichen Kurs auf Grundlage sicherer Informationen bestimmen können.
Aufgrund der vorhandenen Ausbildungen und Kenntnisse kann sowohl ich als auch das Team meiner Kanzlei Sie vielfältig in diesem Bereich unterstützen. Wir sind für Sie tätig bei:
Zur Minimierung Ihrer Lohnnebenkosten und damit nicht nur zu Ihrer Zufriedenheit, sondern auch zur Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter erarbeiten wir für Sie ein individuelles Konzept. Dieses Konzept wird vor Durchführung steuerrechtlich abgesichert. Auf diese Art und Weise schaffen wir Ihnen eine Handlungsgrundlage zur optimalen Lohnnebenkostengestaltung. Schließlich sind Schichtdienst, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagszuschläge die Norm. Dazu kommen Bereitschaftszeiten oder regelmäßige Fortbildungen. An Arbeitnehmer überlassene Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, müssen korrekt berücksichtigt werden.
Zu den laufenden Tätigkeiten, die wir für Sie erledigen, gehören die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
Jahresabschlüsse
Hierbei beurteilen wir jährlich für Sie, inwieweit in Ihrem Fall eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – auch Einnahme-Überschuss-Rechnung genannt – erstellt werden kann, oder ob die Erstellung einer Bilanz erforderlich ist. Sollten sich Ihnen dabei auf Basis der gesetzlichen Grundlagen mehrere Möglichkeiten eröffnen, beraten wir Sie gern im Rahmen der Abschlusserstellung zum Für und Wider der Alternativen und sprechen Empfehlungen aus.
Steuererklärungen
An dieser Stelle sollen aufgrund der Fülle nur Auszüge der denkbaren und möglichen Erklärungen und Formulare aufgeführt werden, die wir für Sie bearbeiten. Denn im Grunde gibt es keine Steuererklärung, die wir nicht erstellen.
So werden laufende Steuererklärungen für Unternehmen verschiedener Rechtsformen und für Privatpersonen ebenso erstellt, wie zugehörige Anträge an Finanzamt und Gemeinde und besondere Erklärungen, wie sie z.B. im Zusammenhang mit Schenkungen und Erbfällen erforderlich sind. Und falls Sie mit Beginn Ihres wohlverdienten Ruhestandes mit Ihren laufenden Einkünften unter Berücksichtigung aller ansetz baren Freibeträge keine Steuern mehr zu tragen haben, dann helfen wir Ihnen bei der Aufwands- und damit Kostenminimierung durch die Erstellung eines Antrages auf Nichtveranlagungsbescheinigung.
Erklärungen für Unternehmen sind z.B.:
Es gibt nicht DIE Form der Erstellung einer Finanzbuchhaltung. Unsere Arbeit ist dabei so vielfältig, wie Ihr Unternehmen und Ihre vorbereitenden Arbeiten individuell sind.
So können Sie:
Ihre vorsortierten Belege und Unterlagen im Pendelordner bei uns zur Bearbeitung abgeben, dabei Ihre Kasse auf Papier oder in Excel erstellen, oder aber das Kassenprogramm der DATEV nutzen, Buchungen Ihres Warenwirtschaftssystems elektronisch an uns zur weiteren Bearbeitung übertragen, Ihre Kassen- und Rechnungsbelege über die DATEV-Lösung „Unternehmen online“ vorerfassen und bereitstellen.
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